Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hochzeitsfotografie
I. Geltung
- Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
- Sie gelten als vereinbart mit der Vertragsunterzeichnung des Kunden und Fotografen.
II. Auftragsproduktionen
- Sofern der Kunde keine schriftliche Anweisung trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, den Aufnahmeort und der angewendeten optisch-technischen (fotografischen) Mittel.
- Der Fotograf ist berechtigt, den Auftrag zum Teil - durch Dritte (z. B. Fotolabore etc.) ausführen zu lassen.
- Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.
- Sind dem Fotografen innerhalb von einer Woche nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
- Der Fotograf verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einem Auftrag entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden.
III. Nutzungsrechte / Persönlichkeitsrechte
- Der Kunde erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet. Eigentums- und Urheberrechte werden nicht übertragen.
- Die Nutzungsrechte des Bildmaterials werden an den Kunden erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars übertragen.
- Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Bilder im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration zu verwenden.
IV. Haftung
- Der Fotograf haftet nur für Schäden, die er selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer unerlaubten Handlung resultieren. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.
- Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Kunden zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.
- Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
- Die Organisation und die Vergabe von Buchungen sowie deren Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z. B. plötzliche Krankheit, Verkehrsstörungen) der Fotograf nicht zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden übernommen werden.
- Der Fotograf verpflichtet sich zur Rückerstattung des eventuell voraus gezahlten Honorars an den Kunden, falls ein Nichterscheinen aus den in Ziffer IV. Abs. 4. genannten Gründen vorliegt.
- Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden.
- Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Kunden nur ein Verbesserungsanspruch durch den Fotografen zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie durch den Fotografen abgelehnt, steht dem Auftraggeber ein Preisminderungsanspruch von maximal 5% des vereinbarten Honorars zu. Für unerhebliche Mängel sowie für Mängel durch Dritte (Labore etc.) wird nicht gehaftet.
V. Widerruf
- Eine eventuelle Kündigung kann beidseitig bis spätestens vier Wochen vor Ausführung der Dienstleistung kostenlos ohne Angaben von Gründen schriftlich erfolgen. Eine spätere Kündigung hat Haftungs- und Entschädigungsansprüche für den jeweiligen Partner zur Folge.
- Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Fotografen innerhalb von vier Wochen vor Ausführungstermin widerrufen werden, so haftet der Fotograf in Höhe von 50€ gegenüber dem Kunden, sofern keine Gründe nach Ziffer IV. Abs. 4 vorliegen.
- Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Kunden innerhalb von vier Wochen vor Ausführungstermin widerrufen werden, so wird eine Aufwandsentschädigung von 50€ gegenüber dem Fotografen fällig. Bei einem Widerruf durch den Kunden innerhalb von 48 Stunden vor Beginn der vereinbarten geschuldeten Leistung durch den Fotografen wird eine Aufwandsentschädigung von 100€ zuzüglich eventueller Nebenkosten (z. B. Fahrtkosten) gegenüber dem Fotografen fällig.
- Nicht beeinflussbare Gründe (z. B. Schlechtwetter etc.) begründen keine entschädigungsfreie Auftragsverschiebung oder -stornierung.
VI. Honorar
- Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Preisliste für Hochzeitsfotografie.
- Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, überschritten, so wird auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, der vereinbarte Stundensatz fällig.
- Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (Material- und Laborkosten, erforderliche Spesen, etc.) sind im Honorar enthalten, Parkgebühren exklusive.
- Das Honorar ist spätestens zwei Wochen nach Rechnungsstellung per Überweisung oder Barzahlung fällig, soweit in der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist.
- Nach einer Mahnung, spätestens nach einer Frist von 30 Tagen ab Fälligkeit der Zahlung kommt der Kunde in Verzug. Bei Eintritt des Verzugs wird ein Säumniszuschlag in Höhe von 10% des Rechnungsbetrags pro Verzugsmonat fällig.
- Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.
- Mahnspesen und die Kosten - auch aussergerichtlich - anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Kunden.
VII. Vertragsstrafe, Schadensersatz
- Bei jeglicher unberechtigter (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 50 € pro Bild und Einzelfall zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
- Durch die in Ziffer VII. Abs. 1 vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
VIII. Rechtswirksamkeit, Statut, Gerichtsstand
- Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
- Gerichtsstand ist der Ort der Betriebsstätte des Fotografen.
Ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verleih von Fotoboxen und Zubehör
IX. Vertragsgegenstand, Mietgegenstand
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge, die mit Hochzeitsfotografie Marco Sussek geschlossen wurden. Dies beinhaltet auch die zusätzliche Miete einer Fotobox im Rahmen eines Hochzeitsfotografie-Paketes.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für die Fotobox als auch für (optionales) Zubehör (z. B. Blitz, Blitzschirm, Stative, Hintergrundsystem, Drucker, Papier etc.), das der Mieter in seiner Konfiguration auswählen kann.
X. Zustandekommen des Vertrags
- Hochzeitsfotografie Marco Sussek bestätigt die Verfügbarkeit der Mietgegenstände einer Buchungsanfrage zum angefragten Termin schriftlich.
- Durch Vertragsunterzeichnung des Kunden und Fotografen wird die Buchung verbindlich.
XI. Mietzeitraum
- Hochzeitsfotografie Marco Sussek sieht grundsätzlich eintägige Veranstaltungen vor.
- Wird im Rahmen eines Hochzeitsfotografie-Paketes zusätzlich eine Fotobox gemietet, so richtet sich der Mietzeitraum nach der vereinbarten Ankunft- und Abfahrszeit des Fotografen. Die Fotobox wird vom Fotografen zur vereinbarten Ankunftszeit aufgebaut und zur vereinbarten Abfahrszeit wieder abgebaut.
- Wird die Option "Standzeit Open End" hinzu gebucht, verlängert sich der Mietzeitraum bis zum Ende der eintägigen Veranstaltung. Der Abbau und die Abholung der Fotobox erfolgt in diesem Fall zu einem vereinbarten Zeitpunkt am nächsten Tag.
XII. Vertragspflichten des Kunden
- Der sachgemäße und pflegliche Umgang mit der Fotobox und Ausstattung durch den Mieter ist sicherzustellen.
- Die Mietgegenstände sind insbesondere vor den Einflüssen von Feuchtigkeit, Staub, übermäßiger Hitze und Sonneneinstahlung, Frost, starker mechanischer Einwirkungen wie Schlägen, Erschütterungen, Verkratzen zu schützen.
- Es ist ebenfalls dafür Sorge zu tragen, dass die Mietgegenstände vor dem Zugriff unbefugter Dritter geschützt sind, dies beinhaltet den Schutz vor Diebstahl und Vandalismus.
- Bei Vermietungen außerhalb eines Hochzeitsfotografie-Paketes ist der Kunde selbst für den Hin- und Rück- Transport sowie den Auf- und Abbau der Fotobox verantwortlich. Die Abholung und Rückgabe der Fotobox durch den Kunden muss zum vereinbarten Zeitpunkt von und zu dem Ort der Betriebsstätte des Fotografen erfolgen. Ein Versand der Mietgegenstände ist ausgeschlossen.
- Bei Nichteinhaltung behalten wir uns die Erhebung einer Entschädigungsgebühr i.H.v. 60 € pro verstrichenen Tag vor. Des Weiteren behalten wir uns das Recht vor dadurch entstehende Mietausfälle in Zahlung zu stellen.
XIII. Verlust/Beschädigungen am Mietobjekt
- Der Kunde haftet für den Verlust und alle Beschädigungen, die an den Mietgegenständen entstehen. Dies gilt auch, sofern die Fotobox im Rahmen eines Hochzeitsfotografie-Paketes zusätzlich gemietet wurde.
- Sämtliche Mietgegenstände werden vor jeder Vermietung durch uns geprüft und im einwandfreien Zustand übergeben. Demnach gehen Schäden an den Mietgegenständen zu Lasten des Mieters.
- Die Ware ist unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und etwaige Schäden und fehlende Objekte unmittelbar an Hochzeitsfotografie Marco Sussek zu melden.
XIV. Unvollständige Leistungserbringung
- Im Falle unvollständiger Leistungserbringung seitens Hochzeitsfotografie Marco Sussek beschränkt sich die Haftungsverpflichtung maximal auf den vereinbarten Mietpreis. Darüber hinaus gehende Ansprüche seitens des Mieters sind ausgeschlossen.
XV. Widerrufsrecht für Mieter
- Der Mieter kann seine Buchung innerhalb von 7 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens 14 Tage vor dem Buchungstermin. Die Frist beginnt mit Zugang der Auftragsbestätigung.
- Bei einem späteren Rücktritt vom Mietvertrag behalten wir uns das Recht vor, Stornogebühren zu erheben, die sich wie folgt staffeln: 1-14 Tage vor dem Buchungstermin: 60% des Mietpreises, 15-30 Tage vor dem Buchungstermin: 50% des Mietpreises, 30-40 Tage vor dem Buchungstermin: 20% des Mietpreises, > 40 Tage vor dem Buchungstermin: 10 % des Mietpreises
- Wird im Rahmen eines Hochzeitsfotografie-Paketes zusätzlich eine Fotobox gemietet, so ist ein Rücktritt vom Mietvertrag bis vier Wochen vor der Ausführung der Dienstleistung möglich, ohne dass Stornogebühren erhoben werden.
- Wird im Rahmen eines Hochzeitsfotografie-Paketes zusätzlich eine Fotobox gemietet und es liegt ein Nichterscheinen aus den in Ziffer IV. Abs. 4. genannten Gründen vor, so gilt der Mietvertrag widerrufen, ohne dass Stornogebühren erhoben werden.
XVI. Haftungsausschluss
- Die Gefahr für die Mietsache und übernommene Gegenstände geht mit der Leistung an den Mieter über.
Der Mieter haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache. Er haftet für alle Sach- und Personenschäden, die im mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang zur Fotoboxnutzung stehen. - Der Mieter ist außerdem auch selbst für die Sicherung der Fotos während und nach der Veranstaltung verantwortlich. Für einen Datenverlust während des gesamten Mietzeitraums kann Hochzeitsfotografie Marco Sussek nicht haftbar gemacht werden.